Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.